Mediation erfordert in der Regel mehrere Gespräche, bei denen immer beide Partner anwesend sind. Sie verläuft in mehreren Schritten:
- Information über die Regeln der Mediation
- Klärung der Bereitschaft zur Mediation und Abschluss eines Mediationsvertrags
- Sammeln der zu verhandelnden Probleme und Streitpunkte und Offenlegung der Fakten und Zahlen
- Herausarbeiten von Bedürfnissen und Lösungswünschen sowie das Zusammentragen möglicher Alternativen
- Vorbereitung und schriftlicher Entwurf der Vereinbarung und ggf. Überprüfung durch Beratungsanwälte der Partner
- Praktizieren, erproben und evtl. verändern der Vereinbarung
- Rechtsgültiger Abschluss der Vereinbarung. Dies kann privatschriftlich geschehen, soweit nicht die gesetzlichen Vorschriften zwingend
- notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erfordern